Kundeninfo

alles neu ?...

In den letzten Jahren wurden viele Gesetze & Verordnungen, die das Schornsteinfegerhandwerk betreffen, geändert.

 

Nachfolgend die Wichtigsten:

 

am 26.11. 2008 hat der Bundestag das neue Schornsteinfegergesetz beschlossen

 

daraus ergeben sich für die Zukunft beträchtliche Veränderungen für die  Schornsteinfeger sowie auch für die Kunden.

 

Nähere Informationen erhalten Sie hier auf der Homepage
oder rufen Sie mich einfach an!

 

 

daraus ergeben sich unter anderem auch geänderte Kehr- und Überprüfungsgebühren:

  • für einige Kunden sinken die Gebühren, für andere steigen die Gebühren.
  • ich bin u.a. ab jetzt verpflichtet jedem Kunden bis zum 31.12.2012 einen gebührenpflichtigen Feuerstättenbescheid auszustellen

 

Nähere Informationen erhalten Sie hier auf der Homepage oder rufen Sie mich einfach an!

 

 

dadurch gibt es viele Änderungen, hier die Wichtigsten:
  • Immissionsmessungen an den meisten Öl + Gasheizungen nun im 2-Jahrestakt (die Abgaswegeprüfung und Prüfung der Abgasleitung bleibt, wie bisher - in den meisten Fällen -  jährlich)-Weiterhin werden künftig Feststoff-Feuerstätten einer Messpflicht unterzogen.

 

Nähere Informationen erhalten Sie hier auf der Homepage oder rufen Sie mich einfach an!

 

...häufige Fragen... zu den neuen Gesetzen & Verordnungen.

Nachfolgend die Antworten dazu:

 

1.Ab wann kann ich mir den Schornsteinfeger aussuchen ?

  • ab 01.01.2013 für weitere Informationen klicken Sie bitte hier

 

2. Muss ich den alten (zuständigen) Schornsteinfeger dann trotzdem ins Haus lassen?

  • Ja ! Für die Feuerstättenschau und zur Abnahme

  • für weitere Informationen klicken Sie bitte hier

 

3. Was ist ein Feuerstättenbescheid ?

  • ein Dokument von Ihrem Bezirksschornsteinfegermeister, in dem die einzelnen Feuerungsanlagen und deren Abarbeitungszeiträume gelistet sind.

  • für weitere Informationen klicken Sie bitte hier

 

4. Muss ich den beigefügten Auftrag zurückschicken ?

  • NEIN, wenn Sie einen anderen Schornsteinfeger beauftragen oder noch abwarten möchten.

 

wichtiger Hinweis:

  • JA, wenn Sie sicher sind, dass Ihr jetzt zuständiger Schornsteinfeger weiterhin die Tätigkeiten ausführen soll.

 

5. Braucht mein Ofen einen Feinstaubfilter ? 

  • Das hängt von verschieden Faktoren ab - ausführliche Informationen erhalten Sie hier

 

6. Was muss ich beim Kauf eines neuen Ofens beachten ?

 

7. Wie oft muss mein Schornstein gekehrt werden ?

  • das hängt von der Art und Nutzung der jeweils angeschlossenen Feuerstätte(n) ab und ist in der [KÜO] geregelt

  • ausführliche Info`s erhalten Sie hier

 

8. Wie oft muss meine Heizung gemessen bzw. überprüft werden ?

 

9. Ist Messung des Heizungsmonteurs bei der Wartung nicht ausreichend ?

 

Tipps

Hier sind nützliche Links & Downloads für sie zusammengestellt:

  • Video über Richtiges Heizen von Kamin & Kaminöfen: - zum Start klicken Sie hier