Weitere Infos zur 1.Frage

Ab den 01.01.2013 können Sie einen anderen Schornsteinfeger mit der Ausführung von wiederkehrende Tätigkeiten beauftragen.

 

Die Beauftragung des Schornsteinfegers für wiederkehrende Tätigkeiten ist im

Schornsteinfegerhandwerksgesetz (SchHwG) geregelt.