Weitere Info`s zur 2. Frage
Auch wenn Sie einen anderen Schornsteinfeger mit wiederkehrenden Tätigkeiten beauftragt haben, ist Ihr zuständiger Bez.-Schornsteinfegermeister (ab 2013 dann Bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger) weiterhin für Sie zuständig und muss für Abnahme-Tätigkeiten (wenn Feuerstätten und Schornsteine neu errichtet oder
wesentlich geändert werden) und zur Feuerstätten-Schau (findet im Zeitraum von 7 Jahren 2 - Mal statt) von Ihnen ins Haus gelassen werden.
Weiterhin überwacht er die Durchführung der Tätigkeiten und die Einhaltung
der Termine, die im Feuerstätten-Bescheid genannt sind.
Dem zuständigen Bez.-Schornsteinfeger ist die Durchführung und auch die Messerebnisse mittels Formblatt nachzuweisen.
Diese Mitteilung (Formblatt) können Sie selbst oder auch der von Ihnen ausgewählte Schornsteinfeger dem zuständigen Bez.-Schornsteinfeger
zusenden.