Weitere Info`s zur 4. Frage

Beachten Sie bitte, dass Ihr Schornsteinfeger  dann ab 2013 evtl. nicht mehr von sich aus zu Ihnen kommt.

 

Sie müssen dann die im Feuerstättenbescheid genannten Termine und Fristen selbst einhalten und überwachen und dann mit Ihrem oder einem Schornsteinfeger ihrer Wahl die Ausführung der Tätigkeiten abstimmen.

 

Es können dann gesonderte Fahrtkosten anfallen.