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Geregelt ist das in der Bundes-immissionsschitz-Verordnung, kurz BImSchV

Unter anderem sind dort auch die Ausnahmen genannt (also die Feuerstätten, die nicht die neuen Normen über die Begrenzung des Schadstoffausstosses

einhalten müssen:

 

Ob Ihre Feuerstätte (wenn sie oben nicht genannt) ist einen Feinstaubfilter braucht, hängt von weiteren Faktoren ab: