Weitere Info`s zur 7. Frage

Wie oft Schornsteine gekehrt / überprüft werden müssen ist in der Kehr- und Überprüfungsordnung [KÜO] geregelt.

 

In der [Anlage 1] der KÜO sind alle möglichen Feuerstätten und Brennstoffe mit der Anzahl der Kehrungen bzw. Überprüfungen genannt.