Weitere Infos zur 1.Frage
Ab den 01.01.2013 können Sie einen anderen Schornsteinfeger mit der Ausführung von wiederkehrende Tätigkeiten beauftragen.
Die Beauftragung des Schornsteinfegers für wiederkehrende Tätigkeiten ist im
Schornsteinfegerhandwerksgesetz (SchHwG) geregelt.