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Schornsteinfeger Harald Heise
 
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Sachsen-Anhalt vernetzt

Information zu Rauchwarnmeldern

- Zertifikat

- Hinweise zur Rauchmelderpflicht

- Angebot zum Erwerb von 

  Rauchwarnmelder

 

 

 
Kontakt

Schornsteinfegermeister

 

Gebäudeenergieberater

im Handwerk

 

Geprüfte Fachkraft für Rauchwarnmelder

nach DIN 14676

 

 

Harald Heise

 

Friederikenstraße 9

06869 Coswig(Anhalt)

 

 

Telefon/Fax:

034903-59848

 

Handy:

0177-7265339

 

E-Mail :

 

 

Sprechzeit:

Mittwoch von 16 bis 18 Uhr

und nach Vereinbarung

 

 

 

 
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Kundeninfo

alles neu ?...

In den letzten Jahren wurden viele Gesetze & Verordnungen, die das Schornsteinfegerhandwerk betreffen, geändert.

 

Nachfolgend die Wichtigsten:
  • [Schornsteinfegerhandwerksgesetz -SchfHwG-]

    (zum Öffnen bitte anklicken)

 

am 26.11. 2008 hat der Bundestag das neue Schornsteinfegergesetz beschlossen

 

daraus ergeben sich für die Zukunft beträchtliche Veränderungen für die  Schornsteinfeger sowie auch für die Kunden.

 

Nähere Informationen erhalten Sie hier auf der Homepage
oder rufen Sie mich einfach an!

 

  • Neue Kehrordnung ist seit 01.01.2010 in Kraft:

 

daraus ergeben sich unter anderem auch geänderte Kehr- und Überprüfungsgebühren:

  • für einige Kunden sinken die Gebühren, für andere steigen die Gebühren.
  • ich bin u.a. ab jetzt verpflichtet jedem Kunden bis zum 31.12.2012 einen gebührenpflichtigen Feuerstättenbescheid auszustellen

 

Nähere Informationen erhalten Sie hier auf der Homepage oder rufen Sie mich einfach an!

 

  • Neue Bundes-Immissionsschutzverordnung ist seit 22.03.2010 in Kraft:

 

dadurch gibt es viele Änderungen, hier die Wichtigsten:
  • Immissionsmessungen an den meisten Öl + Gasheizungen nun im 2-Jahrestakt (die Abgaswegeprüfung und Prüfung der Abgasleitung bleibt, wie bisher - in den meisten Fällen -  jährlich)-Weiterhin werden künftig Feststoff-Feuerstätten einer Messpflicht unterzogen.

 

Nähere Informationen erhalten Sie hier auf der Homepage oder rufen Sie mich einfach an!

 

...häufige Fragen... zu den neuen Gesetzen & Verordnungen.

Nachfolgend die Antworten dazu:

 

1.Ab wann kann ich mir den Schornsteinfeger aussuchen ?

  • ab 01.01.2013 für weitere Informationen klicken Sie bitte hier

 

2. Muss ich den alten (zuständigen) Schornsteinfeger dann trotzdem ins Haus lassen?

  • Ja ! Für die Feuerstättenschau und zur Abnahme

  • für weitere Informationen klicken Sie bitte hier

 

3. Was ist ein Feuerstättenbescheid ?

  • ein Dokument von Ihrem Bezirksschornsteinfegermeister, in dem die einzelnen Feuerungsanlagen und deren Abarbeitungszeiträume gelistet sind.

  • für weitere Informationen klicken Sie bitte hier

 

4. Muss ich den beigefügten Auftrag zurückschicken ?

  • NEIN, wenn Sie einen anderen Schornsteinfeger beauftragen oder noch abwarten möchten.

 

wichtiger Hinweis:

  • JA, wenn Sie sicher sind, dass Ihr jetzt zuständiger Schornsteinfeger weiterhin die Tätigkeiten ausführen soll.

 

5. Braucht mein Ofen einen Feinstaubfilter ? 

  • Das hängt von verschieden Faktoren ab - ausführliche Informationen erhalten Sie hier

 

6. Was muss ich beim Kauf eines neuen Ofens beachten ?

 

7. Wie oft muss mein Schornstein gekehrt werden ?

  • das hängt von der Art und Nutzung der jeweils angeschlossenen Feuerstätte(n) ab und ist in der [KÜO] geregelt

  • ausführliche Info`s erhalten Sie hier

 

8. Wie oft muss meine Heizung gemessen bzw. überprüft werden ?

 

9. Ist Messung des Heizungsmonteurs bei der Wartung nicht ausreichend ?

 

Tipps

Hier sind nützliche Links & Downloads für sie zusammengestellt:

  • Video über Richtiges Heizen von Kamin & Kaminöfen: - zum Start klicken Sie hier

  • Video über Mängel an Gasfeuerstätten (hier klicken)


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