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Schornsteinfeger Harald Heise
 
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Sachsen-Anhalt vernetzt

Information zu Rauchwarnmeldern

- Zertifikat

- Hinweise zur Rauchmelderpflicht

- Angebot zum Erwerb von 

  Rauchwarnmelder

 

 

 
Kontakt

Schornsteinfegermeister

 

Gebäudeenergieberater

im Handwerk

 

Geprüfte Fachkraft für Rauchwarnmelder

nach DIN 14676

 

 

Harald Heise

 

Friederikenstraße 9

06869 Coswig(Anhalt)

 

 

Telefon/Fax:

034903-59848

 

Handy:

0177-7265339

 

E-Mail :

 

 

Sprechzeit:

Mittwoch von 16 bis 18 Uhr

und nach Vereinbarung

 

 

 

 
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Weitere Info`s zur 2. Frage

Auch wenn Sie einen anderen Schornsteinfeger mit wiederkehrenden Tätigkeiten beauftragt haben, ist Ihr zuständiger Bez.-Schornsteinfegermeister (ab 2013 dann Bevollmächtigter  Bezirksschornsteinfeger) weiterhin für Sie zuständig und muss für  Abnahme-Tätigkeiten (wenn Feuerstätten und Schornsteine neu errichtet oder

wesentlich geändert werden) und zur Feuerstätten-Schau (findet im Zeitraum von 7 Jahren 2 - Mal statt) von Ihnen ins Haus gelassen werden.

 

Weiterhin überwacht er die Durchführung der Tätigkeiten und die Einhaltung

der Termine, die im Feuerstätten-Bescheid genannt sind.

 

Dem zuständigen Bez.-Schornsteinfeger ist die Durchführung und auch die Messerebnisse mittels Formblatt nachzuweisen.

 

Diese Mitteilung (Formblatt) können Sie selbst oder auch der von Ihnen ausgewählte Schornsteinfeger dem zuständigen Bez.-Schornsteinfeger

zusenden.

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