Weitere Info`s zur 3. Frage
Ein Feuerstättenbescheid ist ein Dokument, welches jeder Haus- bzw. Wohnungseigentümer von seinem zuständiger Bezirks-Schornsteinfegermeister
(ab 2013 dann Bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger) zugestellt bekommt.
Hier sind alle Schornsteine und Feuerstätten mit den entsprechenden Tätigkeiten sowie auch die Ausführungszeiträume gelistet.
Die dort genannten Fristen sind einzuhalten, dafür ist der Haus- bzw. Wohnungseigentümer verantwortlich.