Weitere Info`s zur 5. Frage
Geregelt ist das in der Bundes-immissionsschitz-Verordnung, kurz BImSchV
Unter anderem sind dort auch die Ausnahmen genannt (also die Feuerstätten, die nicht die neuen Normen über die Begrenzung des Schadstoffausstosses
einhalten müssen:
- Badeöfen
- Küchenherde
- offenen Kamine
- Grundöfen z.Bsp. sind von der Regelung ausgenommen
Ob Ihre Feuerstätte (wenn sie oben nicht genannt) ist einen Feinstaubfilter braucht, hängt von weiteren Faktoren ab: